Am 31.05.2015 ist unser Verein mit dem Namen „Verband Ezidischer Juristinnen und Juristen ( VEJ)“ gegründet worden. Die Vertreibung und Vernichtung der Eziden in Syrien/Irak durch den IS seit August letzten Jahres hat uns Juristen ezidischen Glaubens  zusammenrücken lassen.

Der Verein soll dazu dienen, dass sich ezidische Rechtsanwälte und  Juristen kennenlernen, juristisch austauschen und auch an staatliche Organe herantreten, um Hilfestellungen und Problemlösungen anzubieten sowie insbesondere auf dem Gebiet des Flüchtlingsrechts bzw. Aufenthaltsrecht weiterhelfen zu können.

Insbesondere stehen folgende Themen im Mittelpunkt unserer  Vereinsarbeit:

  • Rechtliche Anlaufstelle für Behörden, Institutionen und Gerichte, um sachgerechte Lösungen für und über das Ezidentum erarbeiten zu können
  • Rechtliche Aufklärung der Tragödie in Sengal, dies gilt sowohl für die  internationale  als auch nationale rechtliche Ebene
  • Das Ezidentum als Körperschaft des Öffentlichen Rechts in Deutschland anerkennen lassen, um die Religion besser und moderner integrieren zu können.

Das sind nur einige Themen bzw. Aufgabenfelder unserer Vereinstätigkeit.

Um die oben aufgezeichneten Rechtsforderungen in Gang setzen zu können, wäre es natürlich von besonderer Bedeutung, wenn alle  ezidischen Vereinshäuser  – bildlich gesprochen – Hand in Hand vorgehen könnten.  Wir sprechen ausdrücklich von WIR, weil nur die Gemeinschaft mit ihrer Vielfalt in der Lage ist, strukturelle und religionsnotwendige Veränderungen herbeiführen kann. Ohne eine solche massenhafte Bewegung können die notwendigen Veränderungen nicht verwirklicht bzw. in Gang gesetzt werden.  

Eine strukturelle Neuorientierung  im Ezidentum ist notwendig, um das Leben der Eziden in Deutschland und Europa sowie auch in der Heimat einfacher, religionsfreudiger und zukunftsorientierter gestalten zu können. Gerne möchten wir mit ezidischen Vereinshäusern, Institutionen, Kulturhäusern, Jugendbewegungen und anderen Verbänden einen wesentlichen Beitrag dazu  leisten, um die ezidische Religion bzw. das ezidische Leben in der Diaspora in rechtlicher Hinsicht platzieren zu können. Insoweit wollen wir bei der Gründung  eines notwendigen  Dachverbandes mitwirken und bei der späteren Arbeit dieses Dachverbandes eine rechtliche Säule bilden.

Immerhin gibt es nach Informationen des Vorstandes,  mehrere  ezidische Juristinnen / Juristen in der Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls diesem Verein positiv gegenüberstehen. Um die Stabilität und Qualität der Vereinsarbeit zu gewährleisten, können  nur volljährige natürliche Personen ezidischen Glaubens, die zumindest im Besitz der Ersten  Juristischen Staatsprüfung sind  oder eine vergleichbare Qualifikation im Ausland erworben haben, die Mitgliedschaft erlangen.

Wir hoffen, dass unsere obigen Ausführungen in Eurem Interesse sind und bei Euch auch entsprechende Sympathien erweckt haben.  Sollte dies der  Fall sein, dann würden wir uns sehr über eine entsprechende Rückmeldung freuen.